Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für eine besserer Lesbarkeit wird auf die Verwendung der Sprachformen
männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen (Gesetz zur Regelung der
Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste
(Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz - IuKDG) vom 22. Juli
1997) besteht auch bei Onlinemedien die Pflicht zur Veröffentlichung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und
Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen
den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle
Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben,
durch konkludentes Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum
Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.
c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne
Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches
Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht,
die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen
Gründen nicht behandeln kann oder darf.In diesem Fall bleibt der
Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen
Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
2 Inhalt und Zweck des Behandlungs-vertrags
Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der
Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde
zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten, unter Berücksichtigung
von eventuellen Behandlungsverboten und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet.
Dabei werden häufig auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht
anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese
Methoden sind allgemein auch nicht kausalfunktional erklärbar und insofernnicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode
weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
Trotz häufiger Linderung und Besserung durch meine Behandlungen gebe
ich aus diesem Grunde zu keinem Zeitpunkt ein Heilversprechen ab.
3 Mitwirkung des Patienten
Für einen positive Behandlungsverlauf ist eine aktive Mitwirkung seitens des
Patients erforderlich. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Behandlung
abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr
gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert,
erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder
lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
4 Honorierung des Heilpraktikers
a) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches
individuell vereinbart wird.
b) Die Honorare sind jeweils nach Rechnungserhalt, per Überweisung auf
das angegebene Praxiskonto zu begleichen.
c) Einige Behandlungen/Therapien können über die GebüH
( Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) mit privaten Krankenversicherungen,
Beihilfekassen oder Heilpraktiker Zusatzversicherung eingereicht werden. Ob
eine mögliche Kostenübernahme stattfindet hängt von ihrem
Versicherungsstatus ab, bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung
bei ihrer Krankenkasse.
d) Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlung i.d.R. nicht,
somit sind Sie Selbstzahler. Die Kosten der Behandlung/Therapie können
als ,,außergewöhnlich Belastung‘‘ geltend gemacht werden.
e) Als Privatversicherter erhalten Sie eine Rechnung, zur Vorlage bei Ihrer
Versicherung gemäß Gebühr, (Gebührenverordnung für Heilpraktiker).
f) Zahlungszielüberschreitungen berechtigen die Praxis zur Berechnung von
Verzugszinsen in banküblicher Höhe. Zahlungsverzug führt zur sofortigen
Fälligkeit aller noch offenen Forderungen der Praxis gegenüber dem Kunden.
5 Terminabsage/ nicht erscheinen
Für eine Behandlung/Therapie welche nicht rechtzeitig (mind.24Std. vor
den Termin) abgesagt wird, berechne ich ein Ausfallhonorar von 50%
Behandlung/Therapie. Bei Nichterscheinen 100% der Behandlung/ Therapie.
a) Bitte beachten: Termine am Wochenanfang/ Montags- müssen am Freitag
innerhalb meiner Sprechzeiten abgesagt werden.
6 Behandlungsakte
a) Der Heilpraktiker führt Aufzeichnung über die Behandlung/Leistung,
Handakte oder elektronische Patientenakte. Eine Einsicht steht dem
Patienten nicht zu.
b) Sofern der Patient eine Behandlungsakte verlangt, erstellt der Heilpraktiker
diese Kosten- und Honorarpflichtig aus. Originale werden in Kopie mit
Praxisstempel und Vermerk der Behandlungsakte beigefügt.
7 Aufbewahrung der Behandlungsakte
Behandlungsakten werden vom Heilpraktiker 10Jahre nach der letzten
Behandlung vernichtet.
8 Arzneimittel
a) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen
Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an
Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch zulässig, da dies keine Abgabe,
sondern eine Verwendung der Arzneimittel ist. Daraus folgt, dass die
Honorare teilweise die Kosten für die verwendeten Arzneimittel enthalten und
eine Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung
vom Patienten mitgebrachten Arzneimittel durch den Heilpraktiker ist
ausgeschlossen.
b) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den
Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese
AGBs erfasstes Rechtsgeschäft (Direktgeschäft) dar, das auf die Honorar-
und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt
auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andereHilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom
Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen erworben werden.
9 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten, Beschwerden oder Gegenvorstellungen aus
dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden,
zunächst mündlich und ggf. schriftlich zur anderen Vertragspartei.
10 Salvatorische Klausel
Sollte ein Abschnitt des Behandlungsvertrags oder der AGB ungültig, nichtig
sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages nicht
berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier
Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und
dem Parteiwillen am nächsten kommen.