Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für eine  besserer Lesbarkeit wird auf die Verwendung der Sprachformen

männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche

Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

Aufgrund gesetzlicher Regelungen (Gesetz zur Regelung der

Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste

(Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz - IuKDG) vom 22. Juli

1997) besteht auch bei Onlinemedien die Pflicht zur Veröffentlichung der

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1 Anwendungsbereich der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und

Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen

den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle

Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben,

durch konkludentes Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum

Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

 

c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne

Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches

Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht,

die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen

Gründen nicht behandeln kann oder darf.In diesem Fall bleibt der

Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen

Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 

2 Inhalt und Zweck des Behandlungs-vertrags

Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der

Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde

zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten, unter Berücksichtigung

von eventuellen Behandlungsverboten und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet.

Dabei werden häufig auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht

anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese

Methoden sind allgemein auch nicht kausalfunktional erklärbar und insofernnicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode

weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

Trotz häufiger Linderung und Besserung durch meine Behandlungen gebe

ich aus diesem Grunde zu keinem Zeitpunkt ein Heilversprechen ab.

 

3 Mitwirkung des Patienten

Für einen positive Behandlungsverlauf ist eine aktive Mitwirkung seitens des

Patients erforderlich. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Behandlung

abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr

gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert,

erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder

lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

 

4 Honorierung des Heilpraktikers

a) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches

individuell vereinbart wird.

 

b) Die Honorare sind jeweils nach Rechnungserhalt, per Überweisung auf

das angegebene Praxiskonto zu begleichen.

 

c) Einige Behandlungen/Therapien können über die GebüH

( Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) mit privaten Krankenversicherungen,

Beihilfekassen oder Heilpraktiker Zusatzversicherung eingereicht werden. Ob

eine mögliche Kostenübernahme stattfindet hängt von ihrem

Versicherungsstatus ab, bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung

bei ihrer Krankenkasse.

 

d) Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlung i.d.R. nicht,

somit sind Sie Selbstzahler. Die Kosten der Behandlung/Therapie können

als ,,außergewöhnlich Belastung‘‘ geltend gemacht werden.

 

e) Als Privatversicherter erhalten Sie eine Rechnung, zur Vorlage bei Ihrer

Versicherung gemäß Gebühr, (Gebührenverordnung für Heilpraktiker).

 

f) Zahlungszielüberschreitungen berechtigen die Praxis zur Berechnung von

Verzugszinsen in banküblicher Höhe. Zahlungsverzug führt zur sofortigen

Fälligkeit aller noch offenen Forderungen der Praxis gegenüber dem Kunden.

 

5 Terminabsage/ nicht erscheinen

Für eine Behandlung/Therapie welche nicht rechtzeitig (mind.24Std. vor

den Termin) abgesagt wird, berechne ich ein Ausfallhonorar von 50%

Behandlung/Therapie. Bei Nichterscheinen 100% der Behandlung/ Therapie.

 

a) Bitte beachten: Termine am Wochenanfang/ Montags- müssen am Freitag

innerhalb meiner Sprechzeiten abgesagt werden.

 

6 Behandlungsakte

a) Der Heilpraktiker führt Aufzeichnung über die Behandlung/Leistung,

Handakte oder elektronische Patientenakte. Eine Einsicht steht dem

Patienten nicht zu.

 

b) Sofern der Patient eine Behandlungsakte verlangt, erstellt der Heilpraktiker

diese Kosten- und Honorarpflichtig aus. Originale werden in Kopie mit

Praxisstempel und Vermerk der Behandlungsakte beigefügt.

 

7 Aufbewahrung der Behandlungsakte

Behandlungsakten werden vom Heilpraktiker 10Jahre nach der letzten

Behandlung vernichtet.

 

8 Arzneimittel

a) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen

Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an

Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch zulässig, da dies keine Abgabe,

sondern eine Verwendung der Arzneimittel ist. Daraus folgt, dass die

Honorare teilweise die Kosten für die verwendeten Arzneimittel enthalten und

eine Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung

vom Patienten mitgebrachten Arzneimittel durch den Heilpraktiker ist

ausgeschlossen.

 

b) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den

Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese

AGBs erfasstes Rechtsgeschäft (Direktgeschäft) dar, das auf die Honorar-

und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt

auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andereHilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom

Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen erworben werden.

 

9 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten, Beschwerden oder Gegenvorstellungen aus

dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden,

zunächst mündlich und ggf. schriftlich zur anderen Vertragspartei.

 

10 Salvatorische Klausel

Sollte ein Abschnitt des Behandlungsvertrags oder der AGB ungültig, nichtig

sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages nicht

berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier

Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und

dem Parteiwillen am nächsten kommen.

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